Taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz
Empfehlungen zur Einführung einer FwDV 102/DV 102
Die Lagedarstellung mit Taktischen Zeichen bleibt ein wesentlicher Bestandteil einer schnellen Informationsverarbeitung bei der Einsatzbewältigung der einzelnen Führungsebenen. Sie ist eine wesentliche Grundlage für eine effektive Lagebeurteilung und garantiert eine schnelle Entscheidungsfindung. Im Sinne einer „gemeinsamen Sprache“ ist es notwendig, sich organisations- und länderübergreifend auf ein System von Zeichen mit entsprechenden Bedeutungen zu einigen, um sich innerhalb aller Führungsstufen präzise verständigen zu können.
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In seiner 57. Sitzung am 13./14.03.25 in Berlin hat der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und Zivile Verteidigung des Arbeitskreises V der IMK (AFKzV) den Beschluss seiner 55. Sitzung vom 11./12.03.24 in Ulm zur vorläufigen Anwendung der Empfehlungen für taktische Zeichen im Bevölkerungsschutz aufgehoben, um unter Beteiligung oberster Landesbehörden über einen möglichen Anpassungsbedarf kurzfristig beraten zu können.
Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage sieht der AFKzV zudem die Notwendigkeit zur Prüfung einer weitgehenden Harmonisierung mit der Zentralvorschrift A1-160/0 "Militärische Symbole" der Bundeswehr.
Die im Auftrag der Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften (PG FwDV) durch Vertreter von Landesfeuerwehrschulen, der Hilfsorganisationen (ASB, DRK, DLRG, JUH, MHD), der BA THW, des BBK und unter Zuarbeit von Lehrkräften der Landes- und Bundesschulen aller Organisationen der BOS für den Bereich Information und Kommunikation sowie für den Bereich Katastrophenmedizin erarbeiteten Empfehlungen stellen das Ergebnis der Überarbeitungsgruppe dar.
Das Dokument bildet aktuell nicht den Charakter einer eigenständigen Dienstvorschrift aus und soll bis zur Einführung einer zukünftigen FwDV 102/DV 102 als Diskussionsgrundlage für den Weiterentwicklungsprozess hin zu einer vollwertigen FwDV 102/DV 102 dienen. Bis zum Abschluss der Beratungen des AFKzV wurde das BBK gebeten, von einer weiteren Veröffentlichung und Verbreitung dieses Ergebnisses der Überarbeitungsgruppe bis auf Weiteres abzusehen.
Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage sieht der AFKzV zudem die Notwendigkeit zur Prüfung einer weitgehenden Harmonisierung mit der Zentralvorschrift A1-160/0 "Militärische Symbole" der Bundeswehr.
Die im Auftrag der Projektgruppe Feuerwehrdienstvorschriften (PG FwDV) durch Vertreter von Landesfeuerwehrschulen, der Hilfsorganisationen (ASB, DRK, DLRG, JUH, MHD), der BA THW, des BBK und unter Zuarbeit von Lehrkräften der Landes- und Bundesschulen aller Organisationen der BOS für den Bereich Information und Kommunikation sowie für den Bereich Katastrophenmedizin erarbeiteten Empfehlungen stellen das Ergebnis der Überarbeitungsgruppe dar.
Das Dokument bildet aktuell nicht den Charakter einer eigenständigen Dienstvorschrift aus und soll bis zur Einführung einer zukünftigen FwDV 102/DV 102 als Diskussionsgrundlage für den Weiterentwicklungsprozess hin zu einer vollwertigen FwDV 102/DV 102 dienen. Bis zum Abschluss der Beratungen des AFKzV wurde das BBK gebeten, von einer weiteren Veröffentlichung und Verbreitung dieses Ergebnisses der Überarbeitungsgruppe bis auf Weiteres abzusehen.